Gewährleistung:

Die Gewährleistung ist für den Verkäufer gesetzlich vorgeschrieben und die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. D.h. der Kunde kann innerhalb der Gewährleistungsfrist ein erworbenes Produkt aus Gründen von Mängeln reklamieren.

Hierbei gilt:

Der Verkäufer/ Händler haftet für alle Sach- und Rechtsmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Wird eine Gewährleistung in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf geltend gemacht, so wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestanden hat.

Wird ein Gewährleistungsfall nach der 6 Monats-Frist gemeldet, so kommt der Käufer/Kunde in die Beweispflicht, dass der Fehler/ Mangel bereits beim Kauf bestanden hat.

Für Ihre Siebträgermaschine besteht keine gesetzliche Gewährleistung mehr?

Wir reparieren Ihren Siebträger kostengünstig in unserer Experten-Werkstatt.

Herstellergarantie:

Die Herstellergarantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers und kann von Zeitraum und Umfang der Garantie unterschiedlich sein. Meist geben Hersteller Garantie auf Haltbarkeitsversprechen oder die Funktionstauglichkeit. Die Garantie greift unabhängig vom Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Hierbei werden die Gewährleistungsansprüche nicht durch eventuelle Garantieansprüche ersetzt oder verringert. Selbstverschuldete Schäden durch unsachgemäße Bedienung, sowie Schäden die nach der Herstellergarantie entstanden sind, sind kostenpflichtig.

Ihre Herstellergarantie ist erloschen?

Schützen Sie Ihre geliebten Geräte mit einer Garantieversicherung die auch bei Schäden durch Eigenverschulden greift. Eine 5-Jahres Garantieverlängerung beispielweise erhalten Sie bei uns direkt ab Kauf der Neumaschine.